Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Marco Vetter Interimsmanagement & Consulting
Stand: Mai 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
Die Gültigkeit für Angebote beträgt 14 Tage ab Angebotsdatum. Ist auf dem Angebot ein anderer Gültigkeitszeitraum angegeben, gilt dieser für das entsprechende Angebot.
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich Interimsmanagement und Consulting wird durch den schriftlichen Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bestimmt.
§ 3 Überlassene Unterlagen und Vertraulichkeit
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen -- auch in elektronischer Form --, wie z.B. Konzepte, Präsentationen, Analysen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 4 Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungserstellung zu zahlen.
Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, bis alle fälligen Forderungen beglichen sind.
Bei länger andauernden Projekten hat der Auftragnehmer das Recht, monatliche Teilrechnungen zu stellen, sofern nicht anders vereinbart.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Leistungszeit und Mitwirkungspflichten
Der Beginn und die Dauer der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden im Vertrag festgelegt. Voraussetzung für den Beginn ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Leistungsverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Leistungswertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Leistungswertes.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Umsetzbarkeit oder den wirtschaftlichen Erfolg der von ihm erarbeiteten Konzepte und Empfehlungen. Die Entscheidung über die Umsetzung der Empfehlungen liegt allein beim Auftraggeber.
§ 8 Kündigung und Vertragsbeendigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine anderslautenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen.
§ 9 Abwerbungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrags keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben oder direkt zu beschäftigen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern des betreffenden Mitarbeiters verpflichtet.
§ 10 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Freiburg im Breisgau.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.